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   OLG München, 17.03.2009 - 5 U 4355/08   

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https://dejure.org/2009,14456
OLG München, 17.03.2009 - 5 U 4355/08 (https://dejure.org/2009,14456)
OLG München, Entscheidung vom 17.03.2009 - 5 U 4355/08 (https://dejure.org/2009,14456)
OLG München, Entscheidung vom 17. März 2009 - 5 U 4355/08 (https://dejure.org/2009,14456)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Verjährung des Bürgschaftsanspruchs: Verjährungsbeginn bei Wiederaufleben des Bürgschaftsanspruchs nach erfolgreicher Insolvenzanfechtung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an den Informationsgehalt einer Streitverkündungsschrift über den Gegenstand und Stand des Vorverfahrens; Entgegenstehen der Verjährungseinrede bei einer Bürgschaftsforderung durch Zahlung und Eingang der Valuta beim Gläubiger; Verjährung von Ansprüchen ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verjährung von Ansprüchen gegen den Bürgen nach erfolgreicher Insolvenzanfechtung und Wiederaufleben des Bürgschaftsanspruchs

  • rechtsportal.de

    Verjährung von Ansprüchen gegen den Bürgen nach erfolgreicher Insolvenzanfechtung und Wiederaufleben des Bürgschaftsanspruchs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2009, 1310
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 29.01.2008 - XI ZR 160/07

    Sicherungswirkung der Bürgschaft eines Bauträgers; Fälligkeit der Forderung aus

    Auszug aus OLG München, 17.03.2009 - 5 U 4355/08
    Grundsätzlich entsteht dabei auch ein Bürgschaftsanspruch bereits mit dem Entstehen der Hauptforderung, vgl. hierzu BGH, Urteil vom 29.01.2008 - XI ZR 160/07 (NJW 08, 1729, 1731).

    Richtig ist insoweit lediglich, dass - zumindest im Falle der selbstschuldnerischen Bürgschaft - die Fälligkeit der Bürgschaftsforderung grundsätzlich mit der Fälligkeit der Hauptschuld eintritt und nicht von einer Leistungsaufforderung des Gläubigers abhängig ist, vgl. hierzu BGH, Urteil vom 29.01.2008 a.a.O. Vorliegend hat dies jedoch zur Folge, dass sowohl Hauptforderung als auch Bürgschaftsforderung gemäß § 144 InsO gleichzeitig wieder aufleben, vgl. hierzu BGH, Urteil vom 24.10.1973, VIII ZR 82/72 (NJW 74, 57) zu § 39 KO a.F. sowie die Begründung zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur InsO, Bundestagsdrucksache 12/2443, S. 168. Auch die Bürgschaftsforderung ist damit in verjährungsrechtlicher Hinsicht mit ihrem Wiederaufleben neu entstanden mit der Folge, dass auch insoweit der Verjährungsbeginn erst mit dem Wiederaufleben anzunehmen ist.

  • BGH, 24.10.1973 - VIII ZR 82/72

    Zurückführung der Kreditforderung einer Bank zum Nachteil einer Konkursmasse -

    Auszug aus OLG München, 17.03.2009 - 5 U 4355/08
    Richtig ist insoweit lediglich, dass - zumindest im Falle der selbstschuldnerischen Bürgschaft - die Fälligkeit der Bürgschaftsforderung grundsätzlich mit der Fälligkeit der Hauptschuld eintritt und nicht von einer Leistungsaufforderung des Gläubigers abhängig ist, vgl. hierzu BGH, Urteil vom 29.01.2008 a.a.O. Vorliegend hat dies jedoch zur Folge, dass sowohl Hauptforderung als auch Bürgschaftsforderung gemäß § 144 InsO gleichzeitig wieder aufleben, vgl. hierzu BGH, Urteil vom 24.10.1973, VIII ZR 82/72 (NJW 74, 57) zu § 39 KO a.F. sowie die Begründung zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur InsO, Bundestagsdrucksache 12/2443, S. 168. Auch die Bürgschaftsforderung ist damit in verjährungsrechtlicher Hinsicht mit ihrem Wiederaufleben neu entstanden mit der Folge, dass auch insoweit der Verjährungsbeginn erst mit dem Wiederaufleben anzunehmen ist.
  • BGH, 14.06.2016 - XI ZR 242/15

    Bürgschaft: Einredeverlust des Bürgen im Hinblick auf den Ablauf der

    Spiegelbildlich dazu lebt im Fall des Wiederauflebens der Hauptverbindlichkeit auch die Verpflichtung des Bürgen wieder auf, so zum Beispiel, wenn der Gläubiger gemäß § 144 InsO eine empfangene anfechtbare Leistung dem Hauptschuldner zurückgewährt (BGH, Urteil vom 24. Oktober 1973 - VIII ZR 82/72, WM 1973, 1354 zu § 39 KO; OLG Brandenburg, ZInsO 2004, 504, 506; OLG München, ZIP 2009, 1310, 1311; Staudinger/Horn, BGB, Neubearb.
  • OLG Celle, 30.08.2022 - 16 U 358/22

    Zur Verjährung und deren Hemmung bei nachrangigen Forderungen gem. § 39 Abs. 1

    Nach anderer Auffassung führt das Wiederaufleben dazu, dass die Forderung i.S.v. § 199 Abs. 1 Nr. 1 BGB (neu) entsteht (OLG München, Urteil vom 17. März 2009 - 5 U 4355/09, BeckRS 2009, 8580).

    Andere rechtliche Hindernisse, die der Geltendmachung des Anspruchs vorübergehend entgegenstehen, begründen, anders als nach früherem Recht, grundsätzlich keine Hemmung (vgl. OLG München, Urteil vom 17. März 2009 - 5 U 4355/08, aaO mwN).

  • FG Niedersachsen, 11.07.2019 - 11 K 12119/17

    Kompetenz des Finanzamts zum Erlass eines Abrechnungsbescheids in einem sog.

    Grund hierfür ist, dass in der Zeit zwischen Leistungsempfang und Rückgewähr i. S. d. § 144 Abs. 1 InsO laufende oder abgelaufene Verjährungsfristen unberücksichtigt bleiben sollen, der fragliche Zeitraum dürfe in die Verjährungsfrist nicht eingerechnet werden (vgl. m. w. N. Kirchhof in Münchner Kommentar, InsO, § 144 Rz. 8; Mohr, in Kölner Kommentar zur InsO, Band 3 2017, § 144 InsO Rdnr. 15 bis 17. Dagegen nimmt OLG München, Urteil vom 17.3.2009 5 U 4355/08, ZIP 2009, 1310, 1311 = Juris Rdnr. 31 f. an, dass die Forderung erst mit ihrem Wiederaufleben i.S.v. § 199 Abs. 1 Satz Nr. 1 BGB neu entsteht).

    Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Hauptschuldners wird für den Leistungsempfänger als ein i.S.v. § 206 BGB nicht zu verhütendes Ereignis angesehen (vgl. Kremer, Anmerkung zu dem Urteil des OLG München vom 17. März 2009 5 U 4355/08, EWiR 2009, 561).

  • OLG Düsseldorf, 08.09.2009 - 24 U 28/09

    Zeitpunkt der Entstehung der Bürgschaftsforderung bei der Besicherung von

    Der Senat folgt dieser Auffassung (so auch OLG München ZIP 2009, 1310).
  • OLG Düsseldorf, 05.11.2009 - 24 U 12/09

    Verjährung des Zahlungsanspruchs des Gläubigers gegen den Bürgen; Hemmung der

    Der Senat folgt dieser Auffassung (so auch OLG München ZIP 2009, 1310).
  • LG Würzburg, 18.11.2014 - 64 O 1461/14

    Kündbarkeit einer Bürgschaft

    Vielmehr kann eine Entstehung i. S. v. § 199 Abs. 1 S. 1 Ziff. 1 BGB erst mit dem tatsächlichen Wiederaufleben des Anspruchs mit Wirkung ex nunc angenommen werden (OLG München, Urteil vom 17.3.2009, Az. 5 U 4355/08).
  • SG Braunschweig, 27.08.2013 - S 9 AL 155/11

    Verjährung von Ansprüchen im Zusammenhang mit der Zahlung von

    29 Die Verjährungsfrist im Falle einer Insolvenzanfechtung ist entweder für den Zeitraum der Vornahme der anfechtbaren Handlung bis zur Rückgewähr gehemmt (so Landgericht München I, Urteil vom 17.07.2008, 32 O 2205/08; Braun-Riggert, InsO § 144 Rn 4) oder beginnt mit der Rückzahlung neu (so Oberlandesgericht München, Urteil vom 17.03.2009, 5 U 4355/08, zit. nach juris).
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